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Vorteile der Mitgliedschaft

Wenn Sie Fragen zur regelgerechten Ausführung von Maler- oder Lackiererarbeiten haben, einen Auszubildenenvertrag, Angestelltenvertrag brauchen oder einfach nur loswerden wollen was sich in dem Handwerk ändern muss, sind wir für Sie da. 

Desweiteren vertritt die Innung allgemeine Interessen der Fachorganisation für das Maler- und Lackiererhandwerk.

Ein Auszug finden Sie nun unterhalb.

MALER- UND LACKIERERINNUNG OBERALLGÄU


10 GUTE GRÜNDE

Warum die Innung für Sie Sinn macht


  • Neues Bauvertragsrecht 2018
    Fachorganisation Maler hat sich frühzeitig mit Stellungnahmen eingebracht. Viele für das Handwerk hochproblematische Regelungen konnte verhindert bzw. geradegebogen werden. So sollte z.B. die Bauhandwerkersicherung ursprünglich nur eine Sicherheit in Höhe von 20% statt 100% der Handwerkerforderung abdecken. Der Anwendungsbereich der Sicherheit konnte zugunsten des Handwerks erweitert werden. Die Regelung der Vergütung für Änderungswünsche des AG konnte zugunsten des Handwerks angepasst werden.
  • Kaufrecht: Haftung für Materialfehler, Rückgriff beim Lieferanten möglich
    Die Fachorganisation hat sich lange dafür eingesetzt, dass dem Handwerker bei Materialfehlern die Ein- und Ausbaukosten ersetzt werden. Dies wurde mit Gesetz jetzt auch so geregelt. Dabei konnte erreicht werden, dass entgegen dem ersten Gesetzentwurf auch das Malerhandwerk Berücksichtigung findet, das zunächst nicht erfasst war.
  • Entsorgung von HBCD-haltigen Dämmplatten
    Nachdem hinsichtlich des Entsorgungsnotstandes bei der Entsorgung HBCD-haltiger EPS-Platten die Einstufung als gefährlicher Abfall nur vorübergehend aufgehoben war, haben wir uns dafür eingesetzt, dass eine dauerhafte Lösung gefunden wird, die vermutlich demnächst in Kraft tritt.
  • Vorfälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge
    Seit Jahren prangern wir die 2006 eingeführt Regelung zur Vorfälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge an, unter anderem im einmal jährlich stattfindenden Gespräch mit dem Staatssekretär im Bayerischen Wirtschaftsministerium. Durch diese Dauerkritik konnte erreicht werden, dass nunmehr ein vereinfachtes Verfahren eigeführt wurde, das eine Vielzahl von Betrieben entlastet, in dem Zahlen des Vormonats in herangezogen werden können.
  • Tachografenpflicht
    Im Zuge der Ausweitung der Tachografenpflicht von Fahrzeugen über 3,5 t auf Fahrzeuge über 2,8 t konnte erreicht werden, dass der Ausnahmeradius für Handwerkerfahrzeuge von 50 km auf 100 km ausgedehnt wurde.
  • Handwerksordnung
    Die Fachorganisation hat entgegen starker gegenteiliger Bestrebungen aus allen politischen Parteien es geschafft, das Maler-und Lackiererhandwerk in der Anlage A der Handwerksordnung zu halten. Ein vernichtender Rückgang in der Ausbildung und eine marktverzerrende Ausweitung der Betriebezahlen wie z.B. im Fliesenlegerhandwerk konnte so verhindert werden.
  • Steuerliche Absetzbarkeit gebäudeenergetischer Maßnahmen

    interkommunale Zusammenarbeit, Verhinderung von Konkurrenz durch die öffentliche Hand

    Kritik an der Erhebung des Rundfunkbeitrags

    Kritik an der Verfolgung unerlaubter Handwerksausübung/ Schwarzarbeit durch die Behörden

    Eine Auswahl an weiteren Themen, zu denen wir uns eingebracht haben: Hier waren wir immer wieder tätig mit Stellungnahmen, Kritik und Forderungen.

    Im Rahmen der Verfolgung unerlaubter Handwerksausübung und unlauterer Werbung konnte die Zusammenarbeit mit den Handwerkskammern verbessert werden. Zugleich erfolgt eine vorsorgliche Meldung an die Betriebserfassung der Malerkasse.

  • VOB 2016 ATV DIN 18363

    Im Oktober 2016 wurde die neue VOB veröffentlicht, unter anderem wurde auch die ATV DIN 18363 überarbeitet. Den Mitgliedern des Normenausschusses ist es gelungen im Teil 4.2 (Besondere Leistungen) deutlich mehr Leistungen abrechnen zu können. Zukünftig kann beispielsweise abgerechnet werden (Aufzählung nicht abschließend):

    • • Entfernen und Wiederanbringen von bis zu fünf Schalter- und Steckdosenabdeckungen

      • Anpassen der Beschichtung (Beschneiden) an stark profilierte Bauteiloberflächen, z.B. an Dachgesimse

      • Abschneiden des Überstandes von Randdämmstreifen

    Auch darf zukünftig im Innenbereich (sofern Plan vorhanden) nach dem Rohbaumaß abgerechnet werden.

  • Brandschutzmaßnahmen für EPS-WDVS
    Wärmedämmverbundsysteme sind in der Öffentlichkeit in Verruf geraten. Von der Bauministerkonferenz wurden weitere Brandversuche in Auftrag gegeben, die letztlich zu einer Verschärfung der Brandschutzmaßnahmen bei EPS-WDVS führten. Das DIBt (Deutsches Institut für Bautechnik) veröffentlichte nach den Brandversuchen Regeln, die in der Praxis nicht umsetzbar gewesen wären. An der Stelle sei nur das Dübeln durch das Gewebe bei Brandriegeln genannt. Auch wenn im Ergebnis eine Verschärfung unumgänglich war, so ist es dennoch gemeinsam gelungen, dass die ursprünglich geforderte Umsetzung abgeschwächt wurde.
  • Gütegemeinschaft Wärmedämmung

    Nachdem wegen der Negativ-Berichterstattung WDVS in Verruf geraten ist, wurde vom Bundesverband das GWF-Gütezeichen „Wärmedämmung von Fassaden im Verbundsystem“ wieder ins Leben gerufen. Für Auftraggeber und Planer von Wärmedämm-Verbundsystemen ist die Kompetenz des verantwortlichen Betriebs bei der Planung und handwerklichen Ausführung neben der Produktqualität ein entscheidender Faktor. Für die Mitgliedsunternehmen der GWF ergeben sich klare Vorteile beim Marketing und bei der Kundengewinnung. Denn sie haben mit dem offiziell anerkannten RAL-Gütezeichen der GWF Argumentationsvorteile und können sich vom Wettbewerb absetzen.

    Siehe: www.farbe-gwf.de

  • Asbest
    2015 kam der erste Verdacht auf, dass nicht nur in den bekannten asbesthaltigen Faserzementprodukten, sondern auch in Korrossionschutzbeschichtungen, Spachtelungen, Dünnbettklebeschichten und Putzen Asbest gefunden werden kann. Das Problem ist, dass beim Bearbeiten (z.B. schleifen) solcher Flächen Faserkonzentrationen weit jenseits der Million pro Kubikmeter Luft entstehen können. In diesem Zusammenhang verweisen wir auf die Information „Zur Sache – Gefährdungen durch Asbest bei Maler- und Lackiererarbeiten“. Mit unterschiedlichen Institutionen (BG BAU etc.) wird derzeit nach Lösungen für diese Problematik gesucht.
  • Titandioxid
    Von der französischen Behörde „Agence nationale de sécurité sanitaire de l’alimentation, de l’environnement et du travail“ (ANSES) ist ein sogenannter CLH-Report mit einem Vorschlag für die harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung von Titandioxid als „wahrscheinlich krebserzeugend beim Menschen“ (Kategorie 1B)/„kann beim Einatmen Krebs erzeugen“ (H350i) erarbeitet worden. Es wurden 514 Stellungnahmen abgegeben. 496 (darunter der BV)davon lehnen den Vorschlag zu der Einstufung ab. Es ist zu erwarten, dass aufgrund der mageren Datenlage Titandioxid, das u. a. auch in der Kosmetikindustrie eingesetzt wird, wohl nicht als „wahrscheinlich krebserzeugend“ eingestuft wird.
  • BFS Merkblätter

    BFS-Merkblätter – Bearbeitungsstand
    Die aktuellsten Merkblätter_ Nr. 6 „Beschichtungen auf Bauteilen aus Aluminium“
    Nr. 11 „Beschichtungen, Tapezier- und Klebearbeiten auf Porenbeton“
    Nr. 17 „Beschichtungen, Tapezier- und Klebearbeiten auf massiven Gips- Wandbauplatten
    Nr. 20 „Baustellenübliche Prüfungen zur Beurteilung des Untergrundes für Beschichtungs- und Tapezierarbeiten“.

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